Die ImmoMV Inh. Steven Holtz stellt sich vor
Wir sind ein junges, aufstrebendes und wachsendes Verwaltungsunternehmen im Herzen von Mecklenburg Vorpommern mit Sitz in Güstrow. Unser Fokus auf Immobilien basiert auf unserer Leidenschaft für diese Anlagenklasse und dem gemeinsamen Ziel, Immobilienwerte für Eigentümer und Nutzer zu steigern. Wir erfinden das Rad nicht neu, bieten jedoch einen ausgewählten und auf jeden Eigentümer oder jede Eigentümergemeinschaft einzeln zugeschnittenen Leistungskatalog für die optimale Betreuung an.
WEG
Wohnungseigentums-Verwaltung
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage steht allen Wohnungs- und Teileigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsmäßige Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein ausführendes Organ – den Verwalter. Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das gesamte Wohnungs- und Teileigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum und das Verwaltungsvermögen. Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierüber einen gesonderten Vertrag abschließen.
Der Verwalter ist stets Sachwalter fremden Vermögens. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle, an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.
Die grundlegenden Aufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz und oftmals in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgeschrieben.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erbringen wir eine Vielzahl von Leistungen, die die Eigentümer und/oder Bewohner in der Regel nicht wahrnehmen, die aber die Grundlage einer qualifizierten Verwaltung von Immobilien bilden.
MV und SEV
Der Verwalter ist stets Sachwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.
Auszug aus dem Leistungsverzeichnis:
I. Kaufmännische Immobilienverwaltung
Abschluss und Überwachung von Mietverträgen
Mietinkasso und Mahnwesen
Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
Kautionsabrechnung
Umsetzung von Mietanpassungen
Erstellung quartalsmäßiger und jährlicher buchhalterischer Auswertungen
…
II. Technische Immobilienverwaltung
Bearbeitung sämtlicher Probleme und sonstiger Anliegen von Mietern
Laufende technische Betreuung der Mietobjekte
Planung und Abwicklung größerer Sanierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen
…
III. Vermietung
Mitwirkung und Zuarbeitung bei der Vermietung
Bonitätsprüfung der Mietinteressenten
Durchführung von Wohnungsrücknahmen- und Übergaben
Sondereigentumsverwaltung
Freude am Eigentum durch Sondereigentumsverwaltung.
Als Vermögensanlage kann eine vermietete Eigentumswohnung eine sichere und nachhaltige Anlage sein, wenn die Immobilie mit kaufmännischem Verstand und technischem Know-how betreut wird. Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen mit der Sondereigentumsverwaltung und entlasten Sie dabei von allen Aufgaben der laufenden Verwaltung.
Profitieren Sie von unserer Immobilienkompetenz und lassen Sie Ihre Wohnung wertsteigernd von ImmoMV verwalten. Wir entlasten Sie von der laufenden Betreuung Ihrer Immobilie und sichern Ihnen eine vertrauensvolle Vertretung Ihrer Interessen zu.
Abrechnungsservice
Sie möchten die kaufmännische und technische Verwaltung weiterhin in Eigenregie durchführen, jedoch die jährlich zu erstellende Betriebs- und Heizkostenabrechnung in professionelle Hände geben? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Die korrekte Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung ist Voraussetzung, dass Sie die angefallenen Kosten von Ihren Mietern bezahlt bekommen.
Wir bieten Ihnen an, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf Grund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Rechnungen, nach den aktuell gültigen gesetzlichen Anforderungen zu erstellen.
Beide Abrechnungsarten (Betriebs- und Heizkostenabrechnung) werden wir mit den Vorauszahlungen der Mieter verrechnen, die neuen Vorauszahlungsbeträge errechnen und auf Wunsch den Mietern mitteilen. Für Fragen der Mieter in Bezug auf die Abrechnungen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Ein weitere Service für unsere Kunden